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Aufgaben der Universität Wien
Gemäß § 3 Universitätsgesetz 2002 erfüllt die Universität Wien im Rahmen ihres Wirkungsbereichs folgende Aufgaben:
- Entwicklung der Wissenschaften (Forschung und Lehre), Entwicklung und Erschließung der Kunst sowie Lehre der Kunst
- Bildung durch Wissenschaft und durch die Entwicklung und Erschließung der Künste
- wissenschaftliche, künstlerische, künstlerisch-pädagogische und künstlerisch-wissenschaftliche Berufsvorbildung, Qualifizierung für berufliche Tätigkeiten, die eine Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse und Methoden erfordern, sowie Ausbildung der künstlerischen und wissenschaftlichen Fähigkeiten bis zur höchsten Stufe
- Heranbildung und Förderung des wissenschaftlichen und künstlerischen Nachwuchses
- Weiterbildung, insbesondere der Absolventinnen und Absolventen von Universitäten
- Koordinierung der wissenschaftlichen Forschung (Entwicklung und Erschließung der Künste) und der Lehre innerhalb der Universität
- Unterstützung der nationalen und internationalen Zusammenarbeit im Bereich der wissenschaftlichen Forschung und Lehre sowie der Kunst
- Unterstützung der Nutzung und Umsetzung ihrer Forschungsergebnisse in der Praxis und Unterstützung der gesellschaftlichen Einbindung von Ergebnissen der Entwicklung und Erschließung der Künste
- Gleichstellung von Frauen und Männern und Frauenförderung
- Pflege der Kontakte zu den Absolventinnen und Absolventen
- Information der Öffentlichkeit über die Erfüllung der Aufgaben der Universitäten